Strategien mit Beteiligungen

Die Abgeltungsteuer undAnlagestrategien mit Beteiligungen (Geschlossene Fonds)
Die Kernbereiche der geschlossenen Fonds sind von der Einführung der Abgeltungsteuer nicht betroffen. Schiffsfonds behalten ihre günstige Tonnagebesteuerung, die unabhängig von der Gewinnhöhe zahlbar ist.
Für Immobilien bleibt es bei der zehnjährigen Spekulationsfrist, die in den Renditen einkalkuliert ist. Verkaufsgewinne nach Ablauf der Haltefrist werden nicht geschmälert. Die gewerblichen Fonds behalten ihre übliche Gewinnermittlung. Solide Objekte im Ausland sind durch Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für Investoren weiter attraktiv.
Die Abgeltungsteuer tangiert nur Randbereiche des Geschäftsmodells der geschlossenen Fonds. So sind zum Beispiel kurzlaufende Containerfonds zukünftig betroffen. Hier drohen zusätzliche Abgaben, da Container, die nach 2008 angeschafft werden, durch die Verlängerung der Spekulationsfrist um neun auf zehn Jahre vorher nicht mehr steuerfrei verkauft werden können.
Auch für Lebensversicherungspolicen-Fonds können Nachteile entstehen. Denn Versicherungspolicen werden vermutlich im Einkauf teurer, da die Versicherten sie nicht mehr wie bisher steuerfrei abtreten können und dafür einen Aufschlag verlangen.
Ebenso können Private-Equity- und Venture-Capital-Fonds ihre Erlöse aus Investitionen ab 2009 nach Einführung der Abgeltungsteuer nicht mehr steuerfrei an ihre Gesellschafter ausschütten.
Wir empfehlen, bei Schiffen die Tonnagesteuer und bei Auslandsimmobilien die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) für hohe Nachsteuerrenditen zu nutzen.
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