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Risikolebensversicherung

 

Der entscheidende Unterschied

 

Die Auszahlung eines Guthabens nach Ende der Vertragslaufzeit ist bei der Risikolebensversicherung im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung nicht möglich. Die Versicherung greift ausschließlich im Todesfall der versicherten Person und schützt nur dann die Angehörigen vor finanziellen Belastungen. 

 

 

 

 

 

 

 


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Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


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